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   OVG Sachsen, 26.01.2016 - 5 A 406/15   

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https://dejure.org/2016,10270
OVG Sachsen, 26.01.2016 - 5 A 406/15 (https://dejure.org/2016,10270)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.01.2016 - 5 A 406/15 (https://dejure.org/2016,10270)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 5 A 406/15 (https://dejure.org/2016,10270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO § 91 Abs. 1 AO § 237 AO § 258 AO § 125 AO § 157
    Zulassung der Berufung, Klageänderung, Sachdienlichkeit; Auslegung des Klageziels, Aussetzugszinsen, ; Nachforderungszinsen, Aussetzung der Vollziehung; Aufhebung der Vollziehung, aufschiebende Bedingung; Nichtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Sachsen, 14.06.2017 - 5 A 406/13

    Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung im Widerspruchsbescheid; unrichtige

    49 Besonders schwerwiegend sind nur solche Fehler, die mit der Rechtsordnung unter keinen Umständen vereinbar sind, weil sie tragende Verfassungsprinzipien oder den der Rechtsordnung immanenten Wertvorstellungen widersprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 -, juris Rn. 22; SächsOVG, Beschl. v. 26. Januar 2016 - 5 A 406/15 -, juris Rn. 18, und v. 7. Januar 2014 - 5 A 861/11 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 30.05.2016 - 5 A 93/13

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Divergenz; Teilflächenabgrenzung

    Eine Zulassung der Berufung scheidet aber aus, wenn sich das angefochtene Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 26. Januar 2016 - 5 A 406/15 - , juris Rn. 7 m. w. N.; st. Rspr.).

    Das Gericht hat dem wirklichen Klageziel Rechnung zu tragen, auch sofern dies eindeutig von der Antragsfassung abweicht (BVerwG, Beschl. v. 13. Januar 2012, NVwZ 2012, 375 Rn. 7; SächsOVG, Beschl. v. 26. Januar 2016 - 5 A 406/15 -, juris Rn. 21; jeweils m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 503/13

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Widerspruchsbescheid,

    6 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so infrage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens offen erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 26. Januar 2016 - 5 A 406/15 -, juris Rn. 7; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 05.04.2016 - 5 A 561/15

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Abwasserabgabe, Abwägung,

    5 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so infrage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens offen erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 26. Januar 2016 - 5 A 406/15 -, juris Rn. 7; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 13.06.2022 - 3 B 106/22

    Rechtsschutzbedürfnis; Antragstellung; Zumutbarkeit; Klageänderung; Afrikanische

    Danach ist eine Klageänderung regelmäßig sachdienlich, wenn sie die Möglichkeit bietet, den Streitstoff zwischen den Parteien endgültig zu bereinigen (zu Vorstehendem: SächsOVG, Beschl. v. 26. Januar 2016 - 5 A 406/15 -, juris Rn. 23 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 01.06.2016 - 5 A 54/13

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; iuria novit curia;

    7 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so infrage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens offen erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 26. Januar 2016 - 5 A 406/15 -, juris Rn. 7; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 504/13

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Widerspruchsbescheid; privater

    6 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so infrage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens offen erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 26. Januar 2016 - 5 A 406/15 -, juris Rn. 7; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 30.06.2016 - 5 A 655/15

    Zulassung der Berufung, ernstliche Zweifel, Globalberechnung; Kontrollrechnung,

    2 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so infrage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens offen erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 26. Januar 2016 - 5 A 406/15 -, juris Rn. 7 m. w. N.; st. Rspr.).
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